Schwangerschaftsvorsorge

Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte ab der
7. Schwangerschaftswoche stattfinden. Mit den gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien steht Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen zur Verfügung – dazu sollten Sie die entsprechenden Vorsorgetermine regelmäßig wahrnehmen.

Bei der Erstuntersuchung wird mittels Ultraschall die Herzaktion des Kindes beurteilt. Sollte diese nachweisbar sein, wird der Mutterpass angelegt, den Sie nun immer mit sich tragen sollten.

Wir erheben Ihre Eigen- und Familienanamnese, die Schwangerschaftsanamnese sowie die Arbeits- und Sozialanamnese.

Beim Anlegen des Mutterpasses werden erfasst:

  • Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors
  • Antikörpersuchtest
  • Rötelntiter (je nach stattgefundenen Impfungen)
  • HIV-Serologie
  • Chlamydien 
  • Lues-Serologie
  • Windpocken
  • Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker, Bakterien und Blut
  • Körpergewicht
  • Blutdruck

Zusätzlich empfehle ich als sogenannte IGeL-Leistung (Individuellen Gesundheitsleistungen, welche nicht von den Krankenkassen übernommen werden) die Untersuchung auf:

Im Verlauf der Schwangerschaft sind laut Mutterschaftsrichtlinien 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:

  •  9.  – 12. Schwangerschaftswoche
  • 19. – 22. Schwangerschaftswoche
  • 29. – 32. Schwangerschaftswoche

Wenn es sich um eine normale Schwangerschaft handelt, dann werden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle nachfolgenden Untersuchungen in einem 4-wöchentlichen Abstand, nach der 32. Schwangerschaftswoche in einem 2-wöchentlichen Abstand durchgeführt:

  • Höhenstand der Gebärmutter
  • Mögliche Kindsbewegungen und Kindslage
  • Beinödeme
  • Varizen (Krampfadern) an den Beinen
  • Körpergewicht
  • Blutdruck
  • Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker, Bakterien und Blut
  • Vaginale Untersuchung
  • In der 24. – 28. Schwangerschaftswoche ein erneuter Antikörpersuchtest
  • Bei negativem Rhesusfaktor in der 28. Schwangerschaftswoche die Gabe einer Rhesusprohphylaxe (Spritze)
  • Ab der 28. Schwangerschaftswoche Nachweis der kindlichen Herztöne mittels CTG

Ab der 36. Schwangerschaftswoche wird Ihr Hep B Titer bestimmt und ich als Frauenärztin empfehle die Untersuchung auf ß-Streptokokken, die ebenfalls als IGeL von Ihnen bezahlt werden müssen.

Sollten sich während der Schwangerschaft bei Mutter oder Kind Risiken zeigen, verläuft die Vorsorge intensiver und es findet eine engere Anbindung statt.