Toxoplasmose

Die Toxoplasmose stellt eine vom Säugetier auf den Menschen übertragbare Erkrankung dar. Die Erreger vermehren sich im Darm infizierter Katzen und werden ausgeschieden. Bei Nichtschwangeren verläuft die Infektion mit diesen Erregern meist unbemerkt und harmlos. Sollte sich die Mutter vor der Schwangerschaft infiziert haben, dann ist ihr Kind ungefährdet, da sie bereits schützende Antikörper bilden konnte.

Sollte es im ersten Drittel der Schwangerschaft zu einer Erstinfektion der werdenden Mutter kommen, dann kann es beim Kind, dessen Organe sich noch in der Entwicklung befinden, zu einem Hirnschaden, Augenkrankheiten oder sogar zu einer Fehlgeburt kommen.

Eine Erstinfektion zu einem späteren Schwangerschaftszeitpunkt führt zu weniger ausgeprägten Symptomen. Daher kann eine Infektion bei der Geburt übersehen werden und erst Jahre später Schäden der Augen oder eine geistige Behinderung auftreten.

Eine Infektion mit den Erregern kann sowohl durch den Verzehr von nicht durchgebratenem Fleisch oder Fleischprodukten (Geflügel, Schwein, Schaf, Rind) als auch durch den Kontakt mit Katzenkot erfolgen. Dieser Kontakt kann neben dem Reinigen der Katzentoilette, durch Gartenarbeit oder den Verzehr von ungewaschenen Gemüse stattfinden.

Schützen können Sie sich als Schwangere, indem Sie

  • Gemüse und Obst gründlich waschen und schälen
  • jedes Fleisch ganz durchbraten
  • auf den Verzehr von gepökelten Schinken, Tartar, Räucherspeck, Salami, Fleischsalat und Mettwurst verzichten
  • auf den Verzehr von vorgefertigten Roh- und Schnittsalaten, unerhitzten Sprossen / Keimlingen verzichten
  • die Reinigung der Katzentoilette während der Schwangerschaft von einer anderen Person vornehmen lassen und
  • bei der Gartenarbeit Handschuhe tragen.

Die Untersuchung auf Toxoplasmose findet durch eine Blutabnahme statt. Sollten Antikörper nachweisbar sein, besteht Immunschutz. Sind allerdings keine Antikörper nachweisbar, empfiehlt sich die Kontrolle im Abstand von 8 – 12 Wochen bis zum Ende der Schwangerschaft. Sollte eine Infektion während der Schwangerschaft nachgewiesen werden, dann müssen Sie entsprechend medikamentös behandelt werden.

Der Nachweis der Toxoplasmose ist nicht in den Mutterschaftsrichtlinien enthalten und damit keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.